GU & TU-Vertrag

Das Bauen mit einem Generalunternehmer (GU) liegt im Trend. Ob Grossbauprojekte oder das eigenen Einfamilienhaus, nach wie vor verlassen sich viele Bauherren bei der Verwirklichung ihres Bauvorhabens auf einen Generalunternehmer. Ohne Zweifel hat diese Art des Bauens Vorteile. Insbesondere bei grossen und komplizierten Bauvorhaben wächst das Bedürfnis von Bauherren, die Koordination des Baues abzugeben. Aber auch bei kleineren Projekten oder dem Bau des eigenen Haus vertrauen zukünftige Hauseigentümer auf das Können und Fachwissen von GU’s.

Generalunternehmervertrag

Der Generalunternehmervertrag ist ein Werkvertrag. Gegenstand eines Werkvertrages ist die Herstellung und Ablieferung eines vollendeten Werks – z.B. ein Einfamilienhaus. Als Vertragsparteien stehen sich der Bauherr sowie der Generalunternehmer gegenüber. Der Generalunternehmer führt das Bauvorhaben aus, mit Ausnahme der Architekturleistungen. Die Projektierungs- und Planungsarbeiten übernimmt ein vom Bauherrn beauftragter Planer (Architekt, Ingenieur). Bei einem Generalunternehmerwerkvertrag werden sämtliche Bauleistungen inklusive der Bauleitung in einem einzigen Vertrag zusammengefasst. Der Bauherr hat einen Vertragspartner, der alle Fäden in der Hand hält und für die Erstellung des Baus nach den Plänen des Bauherrn verantwortlich ist. Der Generalunternehmer kann, und das ist der übliche Fall in der Praxis, die verschiedenen Arbeiten an Subunternehmer übertragen. Zieht der Generalunternehmer Subunternehmer für die Vertragserfüllung hinzu, besteht zwischen Bauherr und Subunternehmer keine Vertragsbeziehung. Das hat für die Bauherrschaft den Vorteil, dass sie weder geeignete Handwerker suchen, noch Offerten einholen und diese prüfen und vergleichen müssen. Auch die einzelnen Vertragsverhandlungen liegen nicht in ihrem Aufgabenbereich. Dieses Prozedere übernimmt der Generalunternehmer. Aber aufgepasst: wo Licht ist, ist auch Schatten. Die Übertragung der Ausführungs- und Koordinationsarbeiten hat im Gegenzug Einbussen in den Kontroll- und Weisungsrechten zur Folge. Damit der Traum vom (Haus-)Eigentum nicht in einem Fiasko endet, gilt es bei Vertragsschluss einige Tipps und Tricks zu beachten. 

Checkliste beim Abschluss eines GU-/TU-Vertrages:

  • Klare Umschreibung des Vertragsgegenstandes
  • Eindeutige Angaben der Vertragsbestandteile unter allfälligem Verweis auf Regelwerke
  • Pläne
  • Klarer Leistungsbeschrieb / Detaillierter Baubeschrieb
  • Fristen und Termine
  • Werkpreis
  • Regelung zur Zahlungsabwicklung (Zahlungsplan und –termine)
  • Sicherheitsleistungen / Gewährleistungsgarantie seitens des GU
  • Keine Verwendung von Haftungsausschlussklauseln
  • Versicherungen

Totalunternehmervertrag

Der Totalunternehmervertrag unterscheidet sich vom Generalunternehmervertrag dadurch, dass der Totalunternehmer die Projektierung und die Ausführung des Bauobjekts übernimmt. Der Totalunternehmervertrag beinhaltet alle Bau- und Planungsleistungen, die das Bauvorhaben erfordert. 

Der Vorteil besteht darin, dass der Bauherr für die Planung und Realisierung seines Bauwerks nur einen Vertrag abschliessen muss. Der Bauherr hat nur einen Ansprechpartner und erhält alles aus einer Hand.


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