• News

Eine Abgabe mit Folgen

07.08.2026 David Joos

Abstimmung - Am 27. September entscheidet das Baselbiet über die Mehrwertabgabe. Während die Initiative Eigentum und Wohnungsbau schützt, schafft der Gegenvorschlag weitreichende neue Hürden.

Am letzten Septemberwochenende dieses Jahres entscheidet die Baselbieter Bevölkerung über die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» und den Gegenvorschlag des Landrates. Es geht um eine zentrale Frage: Wie stark sollen Grundeigentümer belastet werden, wenn ein Grundstück aufgrund einer planerischen Änderung besser genutzt werden kann?

Die sogenannte Mehrwertabgabe setzt bei Wertsteigerungen an, die durch planerische Entscheide entstehen. Wird beispielsweise Landwirtschaftsland neu einer Bauzone zugewiesen, steigt sein Wert meist erheblich. Dass ein Teil dieses Mehrwerts der Allgemeinheit zufliesst, ist nachvollziehbar und bundesrechtlich vorgesehen. Entscheidend ist jedoch, ob auch Eigentümer von bereits eingezontem Land zusätzlich zur Kasse gebeten werden sollen, sobald sie höher oder breiter bauen dürfen.

Die Initiative zieht hier eine klare Grenze. Sie akzeptiert zwar eine Mehrwertabgabe bei Einzonungen und ermöglicht den Gemeinden, auch bei Umzonungen eine Abgabe zu erheben. Bei Aufzonungen hingegen verzichtet sie bewusst auf die Erhebung einer Abgabe – schliesslich wird ja kein neues Bauland geschaffen.

Nur weil ein Eigentümer höher oder breiter bebauen darf, entsteht für ihn nicht automatisch ein unmittelbarer Gewinn. Ein solcher stellt sich erst ein, wenn ein Projekt genutzt oder verkauft werden kann. Bis dahin trägt der Eigentümer Kosten und Risiken. Ein rechnerischer Mehrwert auf dem Papier ist deshalb nicht mit verfügbarem Einkommen gleichzusetzen.

Der Gegenvorschlag des Landrats sieht das anders und geht weiter als die Initiative: Er will Aufzonungen per se mit einer Mehrwertabgabe belasten. Damit würden Eigentümer allein aufgrund eines raumplanerischen Entscheids mit einer zusätzlichen Forderung konfrontiert. Dies kann auch Personen treffen, die ihr Grundstück selbst bewohnen, innerhalb der Familie weitergeben oder erst Jahre später entwickeln möchten.

Besonders problematisch ist die Abgabe dort, wo Eigentümer Wohnraum schaffen wollen. Wer ein Gebäude erweitert oder ersetzt, trägt bereits hohe Planungs-, Bau- und Finanzierungskosten. Hinzu kommen Gebühren, Auflagen und das volle Projektrisiko. Eine weitere Abgabe kann dazu führen, dass ein Vorhaben redimensioniert, verschoben oder ganz aufgegeben wird.

Gegenvorschlag bringt Nachteile
Die Folgen dessen, was der Gegenentwurf will, reichen über die Eigentümer hinaus. Bauprojekte verteuern sich generell. Wird weniger gebaut, bleibt das Wohnungsangebot knapp, was am Ende auch Mieter betrifft. Wer günstigeren Wohnraum ermöglichen will, darf das Bauen nicht verteuern.

Wichtig: Die Initiative gewährt Grundeigentümern keinen Freipass. Sie anerkennt die Abgabe dort, wo neues Bauland geschaffen wird. Gleichzeitig verhindert sie, dass jede bessere Nutzungsmöglichkeit automatisch zu einer neuen Belastung führt. Und sie lässt den Gemeinden Handlungsspielraum: Bei Umzonungen können sie selbst über eine Abgabe entscheiden. Auch Infrastrukturbeiträge und vertragliche Lösungen bleiben möglich.

Der Gegenvorschlag indes folgt der Logik, dass der Staat bei jeder planerischen Wertsteigerung mitverdienen soll. Dabei wird ausgeblendet, dass Eigentümer Unterhalt, Finanzierung und Risiken selbst tragen. Wertverluste, steigende Zinsen oder zusätzliche Auflagen gleicht die öffentliche Hand ebenfalls nicht aus.

Gerade in Zeiten hoher Wohnkosten braucht es verlässliche Rahmenbedingungen. Das Baselbiet soll wachsen können, ohne immer mehr freie Flächen zu überbauen. Dafür müssen bestehende Grundstücke besser genutzt und zusätzliche Wohnungen in den heutigen Siedlungsgebieten geschaffen werden. Wer Verdichtung fordert, darf jene, die sie umsetzen sollen, nicht gleichzeitig bestrafen.

Die Initiative verbindet öffentliche Interessen mit dem Schutz des Eigentums und wirtschaftlicher Vernunft. Sie erhebt die Abgabe dort, wo sie sachlich gerechtfertigt ist, und schützt Aufzonungen vor zusätzlichen Belastungen. Der Gegenvorschlag hingegen provoziert höhere Kosten, weniger Investitionen und weniger Wohnraum.

Am 27. September geht es also um mehr als eine technische Abgabe. Wer Eigentum respektieren, Verdichtung ermöglichen und Wohnraum schaffen will, sagt Ja zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag.

Infoanlass zur Initiative
Am 24. August findet um 18.30 Uhr im Haus der Wirtschaft in Pratteln ein Informationsanlass zur Initiative statt. Melden Sie sich an, und nehmen Sie teil an einem Abend voller Informationen. 
faire-mehrwertabgabe-bl.ch