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Energiepolitik gehört vors Volk – nicht ins Dekret

10.04.2026 David Joos

Das Nein zur Solar-Initiative vom 8. März sendet ein klares Signal: Energiepolitische Eingriffe brauchen demokratische Legitimation. Am 14. Juni 2026 kommt es erneut auf jede Stimme an.

Das Baselbieter Stimmvolk hat am 8. März die Solar-Initiative deutlich abgelehnt. Dieser Entscheid ist mehr als nur ein Votum über Solardächer. Er zeigt vor allem eines: Energiepolitische Eingriffe finden nur dann Mehrheiten, wenn sie als verhältnismässig, wirtschaftlich tragbar und im Alltag umsetzbar wahrgenommen werden.

Die Initiative verlangte eine Solarpflicht für Neubauten und teilweise sogar eine Nachrüstungspflicht für bestehende Gebäude. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, aber auch für Gewerbe und KMU, hätte dies erhebliche Investitionen bedeutet – und das in einer Zeit, in der Bau-, Energieund Finanzierungskosten ohnehin stark gestiegen sind. Viele Eigentümer stehen bereits heute vor grossen finanziellen Herausforderungen, wenn sie ihre Liegenschaften unterhalten oder energetisch sanieren müssen.

Abgelehnt wurde damit jedoch nicht die Solarenergie an sich. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer investieren bereits heute freiwillig in Photovoltaik, bessere Isolationen oder moderne Heizsysteme – sofern die Rahmenbedingungen stimmen und genügend Planungssicherheit besteht. Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Die Energiewende braucht Akzeptanz. Sie gelingt nicht gegen die Bevölkerung, sondern nur mit ihr.

Vor diesem Hintergrund erhält die nächste energiepolitische Abstimmung zusätzliche Bedeutung. Am 14. Juni 2026 entscheidet das Baselbieter Stimmvolk über die Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung». Dabei geht es nicht um einzelne Technologien, sondern um eine grundsätzliche Frage: Wer soll bei weitreichenden energiepolitischen Eingriffen das letzte Wort haben?

Auslöser ist unter anderem das Energiedekret des Kantons Basel-Landschaft. In den vergangenen Jahren wurden darin einschneidende Vorgaben für Heizsysteme beschlossen. Seit Oktober 2024 dürfen Neubauten nur noch mit Heizungsanlagen betrieben werden, die erneuerbare Energien nutzen. Zudem müssen Neubauten – soweit technisch möglich und verhältnismässig – einen Teil ihres Strombedarfs selbst mit Photovoltaikanlagen erzeugen.

Eingriff in Eigentumsrechte
Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine weitere Regel für bestehende Gebäude: Wird bei einer Öl- oder Gasheizung, die älter als 15 Jahre ist, der Brenner oder der Kessel ersetzt, muss grundsätzlich auf ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien umgestellt werden.

Solche Vorschriften greifen tief in Eigentumsrechte, Investitionsentscheide und langfristige Planungen ein. Der Ersatz einer Heizung kostet häufig mehrere zehntausend Franken und stellt für viele Haushalte eine der grössten Investitionen im Laufe ihres Lebens dar. Entscheidungen über Heizsysteme oder energetische Sanierungen wirken oft über Jahrzehnte hinweg.

Gerade im Baselbiet mit seinem grossen Bestand an älteren Einfamilienhäusern betreffen solche Vorgaben besonders viele Eigentümerinnen und Eigentümer. Bei älteren Gebäuden sind die Kostenfolgen häufig noch deutlich grösser. Der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem allein genügt dort oft nicht, weil zusätzlich Dämmungen oder weitere bauliche Anpassungen notwendig werden können. Das kann Investitionen von weit über hunderttausend Franken auslösen.

Gerade deshalb braucht es in der Energiepolitik Augenmass. Fortschritte entstehen nachhaltiger durch verlässliche Rahmenbedingungen und Anreize als durch starre Verbote. Denn klar ist auch: Das Klima lässt sich nicht im Alleingang eines einzelnen Kantons lösen – umso wichtiger ist es, Lösungen zu finden, die wirtschaftlich tragbar und gesellschaftlich akzeptiert sind.

Beschlossen wurden diese Regelungen jedoch nicht auf Gesetzesstufe, sondern über ein Dekret. Gegen Dekrete kann kein Referendum ergriffen werden. Damit werden energiepolitische Entscheide mit grossen finanziellen Folgen faktisch an der direkten Demokratie vorbei getroffen.

Umso mehr erstaunt, dass der Regierungsrat das Inkrafttreten der neuen Vorschriften nicht bis nach der kommenden Volksabstimmung ausgesetzt hat. Teile des Landrats hatten sich dafür ausgesprochen, mit der Umsetzung zuzuwarten, bis Klarheit über die politischen Rahmenbedingungen besteht. Gerade bei so weitreichenden Eingriffen wäre ein solches Vorgehen naheliegend gewesen. Stattdessen gelten die neuen Regeln bereits – obwohl das Stimmvolk im Juni über die künftige Mitsprache in genau solchen Fragen entscheidet.

Genau hier setzt die Initiative an. Sie verlangt, dass grundlegende energiepolitische Vorgaben künftig wieder auf Gesetzesstufe beschlossen werden. Damit wird sichergestellt, dass bei wichtigen Weichenstellungen – wenn nötig – auch die Bevölkerung mitentscheiden kann.

Für den HEV Baselland ist deshalb klar: Ein JA zur Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» am 14. Juni stärkt die direkte Demokratie. Grundsatzentscheide mit weitreichenden finanziellen Folgen gehören vors Volk.

Details zur Kampagne und Initiative: energiepolitik-bl.ch