Hintergrund: Ein langer Streit um die Mehrwertabgabe
Seit Jahren sorgt die Ausgestaltung der Mehrwertabgabe im Baselbiet für kontroverse Debatten. 2019 entschied die Stimmbevölkerung knapp zugunsten des bundesrechtlichen Minimums: Demnach wird lediglich bei Einzonungen eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent automatisch fällig. Für Um- und Aufzonungen wurde ein solcher Automatismus untersagt, den Gemeinden jedoch bei Quartierplänen die Möglichkeit eingeräumt, über eine Investorenabgabe Beiträge auszuhandeln, falls durch Bautätigkeiten zusätzliche öffentliche Infrastruktur nötig wird. Die Gemeinde Münchenstein focht diese Regelung aufgrund der eingeschränkten Gemeindeautonomie vor Bundesgericht an und erhielt 2020 teilweise Recht. Teile des Gesetzes wurden dadurch aufgehoben und bedürfen einer Neuregelung durch den Regierungsrat. Inzwischen hat das Bundesparlament aber klargestellt, dass die ursprüngliche Lösung von 2019 bundesrechtskonform ist. Dennoch hat der Baselbieter Regierungsrat im Juni 2024 eine Vorlage präsentiert, die weit über das Minimum hinausgeht und unter anderem einen Automatismus für Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen mit bis zu 40 Prozent vorsieht. Diese Vorlage wird aktuell in der vorberatenden Kommission des Landrats beraten. Der Zeitpunkt der Lancierung der Initiative ist deshalb genau richtig.
Die Probleme hoher Mehrwertabgaben
Hohe Mehrwertabgaben wirken sich negativ auf die Wohn- und Immobilienwirtschaft aus:
- Sie treiben die Boden- und Wohnraumpreise in die Höhe, was den Zielen «günstiger Wohnraum» und «Verdichtung» entgegenwirkt.
- Liegenschaftseigentümer sehen sich bei Zonenanpassungen mit latenten finanziellen Belastungen konfrontiert, die beim Verkauf oder bei der Realisierung einer Mehrnutzung zu erheblichen Kosten führen.
- Investitionsanreize werden gedämpft, da die Weiterentwicklung unternutzter Grundstücke erschwert wird.
- Planungsunsicherheit ist gross, da die Berechnung des Mehrwerts komplex ist und sich die Auswirkungen auf den Landpreis nur schwer abschätzen lassen.
Ziel und Inhalt der Initiative
Die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» bietet eine klare Gegenposition zu den derzeit diskutierten Verschärfungen und schafft Leitplanken für eine faire Regelung. Sie setzt folgende Eckpunkte:
- Einzonungen: Beibehaltung des bundesrechtlichen Minimums von 20 Prozent.
- Aufzonungen: Keine Mehrwertabgabe bei Aufzonungen, um Hauseigentümer vor unverhältnismässigen Belastungen zu schützen.
- Umzonungen: Automatische Erhebung von Mehrwertabgaben bei Umzonungen zulassen, jedoch mit einer Beschränkung auf maximal 30 Prozent. Alternativ sollen die Gemeinden weiterhin Infrastrukturabgaben aushandeln können (die höher sein können).
- Zweckbindung: Einschränkung des Verwendungszwecks von Mehrwertabgaben auf die im RPG definierten Ziele. Zudem müssen die Massnahmen in einem Zusammenhang mit den Bauvorhaben stehen.
- Familienfreundlichkeit: Keine Mehrwertabgaben bei Erbschaften oder Schenkungen innerhalb der Familie.
Bedeutung der Initiative
Mit der Initiative setzt sich der HEV BL für die Wahrung des Volksentscheids von 2019 ein und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Prozesse. Gleichzeitig wird ein übermässiger Eingriff in die Eigentumsrechte verhindert.
Der HEV BL ruft die HEV-Mitglieder und die Bevölkerung dazu auf, sich aktiv mit der Initiative auseinanderzusetzen und den Kompromiss zu unterstützen, der allen Beteiligten gerecht wird.
HAUSEIGENTÜMERVERBAND BASELLAND
2025-01-09_MM-MWA-Initiative_HEV